Basierend auf § 49 HwO • Alle 53 zulassungspflichtigen Handwerke • Über 20.000 Meisterprüfungen/Jahr

Häufige Fragen zur Meisterprüfung

Was ist die Handwerksordnung (HwO)?
Die Handwerksordnung ist das zentrale Gesetz für das deutsche Handwerk. Sie regelt unter anderem die Zulassung zu den Meisterprüfungen in den 53 zulassungspflichtigen Handwerken. § 49 HwO legt die Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung fest.
Brauche ich einen Gesellenbrief für die Meisterprüfung?
Der Regelweg zur Meisterprüfung führt über eine Gesellenprüfung im Zielgewerk oder einem verwandten Handwerk (§ 49 Abs. 1 HwO). Es gibt aber Ausnahmen: Mit einer gleichwertigen Berufsausbildung und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Zielgewerk kann die Handwerkskammer eine Ausnahmezulassung erteilen (§ 49 Abs. 2 HwO).
Was sind verwandte Handwerke?
Verwandte Handwerke teilen wesentliche Tätigkeitsbereiche und Qualifikationsanforderungen. Beispiele: Zimmerer und Dachdecker, Elektrotechniker und Elektromaschinenbauer, Installateur und Klempner. Bei verwandten Handwerken reicht die Gesellenprüfung in einem der beiden für die Zulassung zur Meisterprüfung im anderen.
Wie viel Berufserfahrung brauche ich ohne Gesellenbrief im Zielgewerk?
Mindestens 3 Jahre praktische Tätigkeit im Zielgewerk (§ 49 Abs. 2 HwO). Fachschulbesuch kann bis zu 2 Jahre angerechnet werden (§ 49 Abs. 3 HwO). Ohne jegliche Berufsausbildung ist eine Zulassung in der Regel nicht möglich.
Was kostet die Meisterprüfung?
Die Prüfungsgebühren liegen je nach Gewerk zwischen 500 und 2.500 EUR. Dazu kommen Kosten für Meisterkurse (2.000-9.000 EUR) und Materialkosten für das Meisterstück. Das Meister-BAföG (AFBG) fördert bis zu 15.000 EUR der Kurskosten.
Was ist das Meister-BAföG (AFBG)?
Das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) fördert die berufliche Aufstiegsfortbildung. Es besteht aus einem Zuschuss (der nicht zurückgezahlt werden muss) und einem zinsgünstigen Darlehen. Die Förderung ist einkommens- und vermögensunabhängig.
Welche Handwerkskammer ist zuständig?
Zuständig ist die Handwerkskammer des Bezirks, in dem du deinen Hauptwohnsitz hast. Du kannst die Meisterprüfung aber auch bei einer anderen HWK ablegen — die Zulassungsentscheidung trifft dann diese Kammer.
Ist die Einschätzung dieses Tools verbindlich?
Nein. Dieses Tool gibt eine Orientierung basierend auf § 49 HwO. Die verbindliche Zulassungsentscheidung trifft ausschließlich die zuständige Handwerkskammer. Bei Grenzfällen oder komplexen Situationen solltest du direkt bei der HWK nachfragen.
Was passiert wenn ich nicht zugelassen werde?
Die häufigsten Wege: (1) Gesellenprüfung im Zielgewerk nachholen (auch als Externenprüfung möglich), (2) Berufserfahrung im Zielgewerk sammeln, (3) Beratung bei der HWK für individuelle Lösungen. Viele Handwerkskammern bieten auch Umschulungsprogramme an.

Noch Fragen?

Die verbindliche Auskunft zur Zulassung erhältst du bei der für deinen Wohnort zuständigen Handwerkskammer. Die Berater dort kennen auch Sonderfälle und können individuelle Lösungen aufzeigen.

→ Handwerkskammer finden